Unsere Aufgabenkreise

Wir sind da, um Ihnen zu helfen und Sie zu unterstützen.
Unser Ziel ist es, Sie in Ihrer Selbstbestimmung bei Entscheidungen zu unterstützen und zu begleiten.

Wir für Sie

Die Aufgaben beruflicher Betreuerinnen und Betreuer

Unser Fokus liegt darauf, unsere Klientinnen und Klienten auf ihrem Weg der Entscheidungsfindung und der Entfaltung ihrer Wünsche zu unterstützen. Dabei legen wir großen Wert darauf, ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zu berücksichtigen.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die in unserem Zuständigkeitsbereich definiert sind. Darunter fallen finanzielle Angelegenheiten, Fragen zur Gesundheit, die Wohnsituation und weitere Aspekte. Unser Ziel besteht darin, die persönliche Lebensgestaltung unserer Klientinnen und Klienten zu fördern.

Wir engagieren uns dafür, dass unseren Klientinnen und Klienten Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Daher unterstützen wir Sie darin, die notwendigen Anträge bei Leistungsträgern wie zum Beispiel Behörden und Versicherungen zu stellen und diese ggf. auf Richtigkeit mit Ihnen zu prüfen. Hierbei kann es notwendig sein, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte zu wahren.

Durch den Aufbau von Verbindungen zu anderen Fachkräften, Angehörigen und Unterstützungseinrichtungen schaffen wir ein umfassendes Netzwerk rund um unsere Klientinnen und Klienten, um ihnen bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Leistungen

So können wir Sie unterstützen

Gesundheit

Für Ihre Gesundheitsfürsorge stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre gesundheitlichen Anliegen bestmöglich betreut werden.

Vermögenssorge

In Bezug auf Ihre finanziellen Angelegenheiten unterstützen wir Sie bei der Vermögenssorge, indem wir Ihre individuellen Wünsche und Prioritäten berücksichtigen.

Wohnungs-
angelegenheiten

Bei Wohnfragen helfen wir Ihnen, wichtige Aspekte Ihrer Wohnsituation zu verbessern und anzupassen, um Ihnen ein angenehmes Zuhause zu ermöglichen.

Postangelegenheiten

Durch eine professionelle und sorgfältige Abwicklung Ihrer Postangelegenheiten gewährleisten wir, dass Sie stets über wichtige Informationen informiert sind und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Vertretung/ Umgang mit Behörden

Im Rahmen der Betreuung für den Umgang mit Behörden vertreten wir Ihre Interessen gegenüber verschiedenen Ämtern und Behörden.

Aufenthalts-
bestimmungsrecht

Wir helfen Ihnen, den passenden Wohnort zu finden und Ihre Wohnsituation zu klären, unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten.

Der Ablauf

Berufliche Betreuung beantragen

Der Antrag auf berufliche Betreuung ist ein wichtiger Schritt, um Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dies bietet sowohl Klientinnen und Klienten als auch Angehörigen Sicherheit und Unterstützung. Betroffene selbst können für sich eine Betreuung beantragen sowie auch Dritte wie Angehörige, Fachdienste, Pflegestützpunkte oder Ärzte. Diese können beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Sie reichen ihre Argumente oder ein ärztliches Attest ein.

Sozialbericht

Die Betreuungsbehörde erstellt einen Sozialbericht, wenn eine rechtliche Betreuung für eine Person in Erwägung gezogen wird. Dieser Bericht hilft dem Gericht bei der Entscheidung, ob eine Betreuung notwendig ist. Der Sozialbericht dient als Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung.

Fachärztliches Gutachten

Das Gericht beauftragt einen Arzt, um festzustellen ob eine Betreuung notwendig ist. Das Gutachten beschreibt die Situation, die medizinische Vorgeschichte und das Ergebnis der Untersuchung mit einer Prognose. Die betroffene Person kann den Gutachter ablehnen. Laut FamFG wird nach mehr als 4 Jahren eine andere Person als Gutachterin oder Gutachter benannt.

Persönliche Anhörung des Betreuungsgerichtes

Das Anhörungsgespräch im Betreuungsverfahren ist ein wichtiges Treffen zwischen der betroffenen Person und der Betreuungsrichterin oder dem Betreuungsrichter. Ziel ist es, die Meinung und Wünsche der betroffenen Person zu verstehen. Das Gericht berücksichtigt diese Aussagen bei der Entscheidung über die rechtliche Betreuung. Falls die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre Meinung zu äußern, werden andere Informationen berücksichtigt.