Unsere Aufgabenkreise
Wir sind da, um Ihnen zu helfen und Sie zu unterstützen.
Unser Ziel ist es, Sie in Ihrer Selbstbestimmung bei Entscheidungen zu unterstützen und zu begleiten.
Wir für Sie
Die Aufgaben beruflicher Betreuerinnen und Betreuer
Wir engagieren uns dafür, dass unseren Klientinnen und Klienten Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Daher unterstützen wir Sie darin, die notwendigen Anträge bei Leistungsträgern wie zum Beispiel Behörden und Versicherungen zu stellen und diese ggf. auf Richtigkeit mit Ihnen zu prüfen. Hierbei kann es notwendig sein, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte zu wahren.
Leistungen
So können wir Sie unterstützen
Der Ablauf
Berufliche Betreuung beantragen
Der Antrag auf berufliche Betreuung ist ein wichtiger Schritt, um Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dies bietet sowohl Klientinnen und Klienten als auch Angehörigen Sicherheit und Unterstützung. Betroffene selbst können für sich eine Betreuung beantragen sowie auch Dritte wie Angehörige, Fachdienste, Pflegestützpunkte oder Ärzte. Diese können beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Sie reichen ihre Argumente oder ein ärztliches Attest ein.
Sozialbericht
Die Betreuungsbehörde erstellt einen Sozialbericht, wenn eine rechtliche Betreuung für eine Person in Erwägung gezogen wird. Dieser Bericht hilft dem Gericht bei der Entscheidung, ob eine Betreuung notwendig ist. Der Sozialbericht dient als Orientierungshilfe bei der Entscheidungsfindung.
Fachärztliches Gutachten
Das Gericht beauftragt einen Arzt, um festzustellen ob eine Betreuung notwendig ist. Das Gutachten beschreibt die Situation, die medizinische Vorgeschichte und das Ergebnis der Untersuchung mit einer Prognose. Die betroffene Person kann den Gutachter ablehnen. Laut FamFG wird nach mehr als 4 Jahren eine andere Person als Gutachterin oder Gutachter benannt.
Persönliche Anhörung des Betreuungsgerichtes
Das Anhörungsgespräch im Betreuungsverfahren ist ein wichtiges Treffen zwischen der betroffenen Person und der Betreuungsrichterin oder dem Betreuungsrichter. Ziel ist es, die Meinung und Wünsche der betroffenen Person zu verstehen. Das Gericht berücksichtigt diese Aussagen bei der Entscheidung über die rechtliche Betreuung. Falls die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre Meinung zu äußern, werden andere Informationen berücksichtigt.